Rede zu TOP 12 der 115. Sitzung des 18. Deutschen Bundestages „Medizinische Versorgung für Asylsuchende und Geduldete diskriminierungsfrei sichern“
Nach der Genfer Flüchtlingskonventionen und auch der EU-Aufnahmerichtlinie zählen Frauen zur Gruppe der besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge. Sie brauchen eine ordentliche Gesundheitsversorgung. Die Realität sieht dank des Asylbewerberleistungsgesetzes oft anders aus. Zudem können Ansprüche, die Asylsuchenden und Geduldeten nach dem Gesetz unstrittig zustehen oft nicht durchgesetzt werden. Bei weiblichen Flüchtlingen kommt erschwerend hinzu, dass sie oft aus Angst, Unsicherheit oder Scham keine Beratung oder Hilfe suchen. Hier muss dringend Abhilfe durch einen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheitssystem und die gleichberechtigte generelle Versicherungspflicht, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, der Herkunft oder dem Vermögen geschaffen werden. weiter … →