Rede im Bundestag: Es war Völkermord! Zum 100. Jahresgedenken des Völkermords an den Armenierinnen und Armeniern 1915/16

Rede zu TOP 27 der 101. Sitzung des 18. Deutschen Bundestages 1. Beratung der Anträge 18/4335 (LINKE) sowie 18/4684 (CDU,CSU,SPD) und 18/4687 (Grüne)

Bis zu 1,5 Millionen Armenierinnen und Armenier sowie Angehörige anderer christlicher Bevölkerungsgruppen wurden in den Jahren 1915/16 planmäßig durch das jungtürkische Regime in der Türkei ausgerottet. Dass es sich dabei um einen Völkermord gehandelt hat, ist bei Historikern außerhalb der Türkei unstrittig. Es geht hier nicht nur um die Aufarbeitung der türkischen Geschichte. Auch die Deutschland muss sich seiner Verantwortung stellen. So unternahm die Reichsregierung nichts, um die Verbrechen ihrer türkischen Verbündeten zu beenden. weiter …

Antrag in türkischer Übersetzung: „100. Jahresgedenken des Völkermords an den Armenierinnen und Armeniern 1915/16″

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE:  „100. Jahresgedenken des Völkermords an den Armenierinnen und Armeniern 1915/16 – Deutschland muss zur Aufarbeitung und Versöhnung beitragen“ 1804335 liegt jetzt auch in türkischer Übersetzung vor: 1915/16’da Ermeniler’e yönelik soykırımın 100. yıldönümünü anma – Almanya… weiter …

Antrag zum 100. Jahrestag des Völkermordes an den Armeniern

Am 24. April jährt sich zum 100. Mal der Beginn des Genozids an den Armenierinnen und Armeniern im Osmanischen Reich. Diesem Verbrechen fielen bis zu 1,5 Millionen Menschen zum Opfer. DIE LINKE. hat dazu den Antrag „100. Jahresgedenken des Völkermords… weiter …

Allen Flüchtlingen Kontoeröffnung ermöglichen

DIE LINKE unterstützt das Anliegen, allen Flüchtlingen und Geduldeten den Zugang zu einem Girokonto zu ermöglichen. Vollkommen unverhältnismäßig werden sie von Regelungen des Geldwäschebekämpfungsgesetzes getroffen, die eigentlich schwere Kriminalität und Terrorismus bekämpfen sollen. Das Bundesinnenministerium besteht auf Einhaltung dieser Regelungen, weil damit Druck auf Geduldete ohne Pass ausgeübt werden kann. weiter …

Polizeikontrollen bei der unerlaubten Einreise und Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (18/4149)

Nach Angaben des Bundespolizeichefs Dr. Dieter Romann wurden im vergangenen Jahr 57.000 Ausländer beim Versuch der unerlaubten Einreise festgestellt. Die von uns erfragen Zahlen zeigen: wenig überraschend waren das in erster Linie Menschen aus Syrien, Eritrea, Somalia und Afghanistan, die in Deutschland Schutz suchen und in den meisten Fällen auch bekommen. Es gibt also kein Problem mit kriminellen Grenzübertritten, sondern mit der Kriminalisierung von Flüchtlingen. Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention dürfen Asylsuchende nicht wegen eines flüchtlingstypischen Verhaltens – hier dem unerlaubten Grenzübertritt – strafrechtlich verfolgt werden. Die entsprechenden Anzeigen werden daher auch regelmäßig zurückgenommen – zugleich ist sich der Bundespolizeipräsident nicht zu schade, mit diesen Zahlen Schlagzeilen zu schinden. Mehr zu der Anfrage hier … weiter …