Rede: Verpasste Chance – Opferschutz spielt kaum eine Rolle!

Rede zu TOP 20 der 183. Sitzung des 18. Deutschen Bundestages

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (Drucksache 18/4613)

Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Kordula Schulz-Asche, Renate Künast, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Situation von Opfern von Menschenhandel in Deutschland (Drucksache 18/3256) weiter …

Rede: Wir haben verfassungsrechtliche Bedenken

Rede zu TOP 14 der 180. Sitzung des 18. Deutschen Bundestages – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus Drucksache 18/8702  … weiter …

De Maiziere bedient rassistische Ressentiments durch seine Unwahrheiten über Flüchtlinge

Rede zu TOP ZP der 179. Sitzung des 18. Deutschen Bundestages – Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN Aussagen von Bundesminister de Maizière zu ärztlichen Attesten in Abschiebeverfahren   Ulla Jelpke (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen… weiter …

Rede im Bundestag: Keine neokoloniale Siegerjustiz im Völkerstrafrecht!

In der Debatte um die Ergänzung des Völkerstrafgesetzbuches begrüßte Ulla Jelpke die Erweiterung der Straftatbestände um das Verbrechen der Aggression. Sie kritisierte allerdings das Hintertürchen, Angriffskriege mit dem Etikett des „humanitären Einsatzes“ straflos zu lassen: „Als humanitäre Intervention, die vorgeblich dem Schutz der Zivilbevölkerung vor drohenden Massakern oder gar Genoziden dient, wird doch heute nahezu jeder Kriegseinsatz bezeichnet“, so Jelpke, die explizit auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Nato gegen Jugoslawien im Jahr 1999 und auf den Libyen-Einsatz verschiedener Nato-Staaten verwies. Auch Täter aus Nato, Deutschland und EU dürften nicht straffrei davonkommen.

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Rede: Sklaverei und Menschenhandel entschlossen bekämpfen

Menschenhandel ist ein schweres Verbrechen und gehört bekämpft. Alle Maßnahmen, die dazu führen, dass er bekämpft werden kann, wird die Linke unterstützen. Aber in der EU-Richtlinie, um deren Umsetzung es hier geht, wird auch eindeutig gefordert, den Menschen, denen Gewalt angetan wird, die verschleppt, ausgebeutet und ausgenutzt werden, Schutz und weitreichende Unterstützung zukommen zu lassen. Und das bleibt beim Gesetzentwurf der Budnesregierung völlig außen vor; denn die Opfer werden in ihm so gut wie gar nicht berücksichtigt. Uns ist es wichtig, dass in diesem Land die Opfer geschützt werden. Sie verdienen unsere Solidarität, nicht nur mit Worten, sondern vor allen Dingen auch mit Taten. Das muss sich im Gesetzentwurf niederschlagen.
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Rede: Maghreb-Staaten: Wo gefoltert und verfolgt wird, sind die Menschen nicht sicher!

Die Bundesregierung plant mit der Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten die weitere Ausgrenzung von Flüchtlingen und Aushöhlung des Asylrechts. Allen Schutzsuchenden aus diesen Ländern unterstellt, dass ihre Asylanträge „offensichtlich unbegründet“ sind. Eine solche Vorverurteilung lässt das Recht auf ein faires individuelles Asylverfahren zur Farce verkommen. In Marokko, Algerien und Tunesien werden Frauenrechte, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit missachtet. Homosexuelle werden verfolgt und diskriminiert. In allen drei Staaten wird regelmäßig gefoltert. All diese Menschenrechtsverletzungen stellen asylrelevante Verfolgungsgründe dar und sprechen ganz klar gegen eine Einstufung dieser Länder als sichere Herkunftsstaaten.
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Rede: Maghreb-Staaten sind keine sicheren Herkunftsstaaten

TOP 6 der 164. Sitzung des 18. Deutschen Bundestages – Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten Drucksache 18/8039

Vor der Einstufung eines Landes als sicher muss umfassend anhand unabhängiger Quellen geprüft werden, ob die Menschenrechte und die rechtsstaatlichen Prinzipien dort eingehalten werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht 1996 ganz klar vorgeschrieben. Doch diese höchstrichterlichen Vorgaben werden von der Bundesregierung überhaupt nicht eingehalten; sie werden sogar eiskalt ignoriert. Dabei geht aus zahlreichen solcher Quellen hervor: Algerien, Marokko und Tunesien sind für viele Menschen nicht sicher. weiter …

Internationale Polizeieinsätze müssen kontrollierbar bleiben – nein zum deutsch-tschechischen Polizeiabkommen

Es spricht vieles für eine engere Zusammenarbeit zwischen tschechischen und deutschen Polizisten in der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung. Einige der Bestimmungen, die im neuen Vertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit enthalten sind, gehen aber zu weit. Besonders heikel ist, dass die Polizisten die Befugnis haben sollen, auch im jeweiligen Nachbarland hoheitliche Befugnisse wahrzunehmen. Das kann im Prinzip auch den Einsatz bei Demonstrationen beinhalten. Wie solche Einsätze kontrolliert werden sollen, sei aber überhaupt nicht geklärt. „Wo diese Kontrolle fehlt oder unpräzise wird, wird nicht Sicherheit geschaffen, sondern Unsicherheit“, so Ulla Jelpke in ihrer Rede. weiter …