Antwort Kleine Anfrage (18/930): Begleitschreiben zum Zuwendungsbescheid im Rahmen der Bundesprogramme zur Extremismusprävention
Die von Anfang an umstrittene und von der LINKE klar abgelehnte „Demokratieerklärung“, mit der Träger von Projekten gegen Rechtsextremismus für sich und ihre Kooperationspartner und Mitarbeiter garantieren mussten, fest auf dem Boden der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ zu stehen, wurde zu Beginn dieses Jahres abgeschafft. Weiterhin bleibt es aber dabei, dass in den Zuwendungsbescheiden gefordert wird, für die demokratiepolitische Unbedenklichkeit aller Partner zu haften. Aus Sicht der Träger bleibt damit das Misstrauen ihnen gegenüber bestehen. Die Bundesregierung stellt das erläuternde Begleitschreiben zu den Zuwendungsbescheiden als „Hilfestellung“ an die Initiativen dar um sicherzustellen, dass „niemand mit Steuermitteln unterstützt wird, der sich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt“. weiter …