Folgende Resolution wurde bei der gestrigen Veranstaltung in Dortmund zu „NSU-Morde, Rassismus und die Rolle der Sicherheitsbehördenvon“ von Ulla Jelpke (MdB) und Sevim Dagdelen (MdB) und den anwesenden Gästen einstimmig verabschiedet:
„Mit Empörung haben wir die Urteilsbegründung im Falle des Neonazis Sven Kahlin vernommen, der vom Landgericht Dortmund in dieser Woche für einen Angriff auf zwei türkischstämmige Jugendliche im November 2011 zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt wurde.
Obwohl Sven Kahlin ein bekannter Neonazi ist, ging die Große Strafkammer des Dortmunder Landgerichts von einem unpolitischen Tathintergrund aus. Die hinlänglich bekannte faschistische Gesinnung des Schlägers floss so nicht in das Urteil ein.
Sven Kahlin ist kein Unbekannter. Im März 2005 erstach er als 17-jähriger an einer Dortmunder U-Bahnhaltestelle den Punker Thomas „Schmuddel“ Schulz, weil dieser die rechten Sprüche des Neonazis nicht unkommentiert lassen wollte. Schon bei dieser Tat wollte das Landgericht Dortmund keinen rechtsextremen Hintergrund der Tat sehen und verurteilte Kahlin lediglich wegen Totschlags, nicht aber wegen Mordes, zu sieben Jahren Jugendhaft. weiter … →