Unter der schwarz-gelben Bundesregierung ist Anti-Antifaschismus zum Regierungsprogramm geworden. Im Namen des schon im Koalitionsvertrag enthaltenen Extremismus-Konstruktes werden Rechtsextremismus und linker Antifaschismus gleichgesetzt. Damit verbunden sind Angriffe auf zivilgesellschaftliche Projekte gegen Rechtsextremismus und Rassismus, die seit 2001 aus Bundesmitteln gefördert werden. Diese Projekte, darunter Beratungsstellen für Opfer rassistischer Gewalt, sind in den Augen der Bundesregierung selber extremismusverdächtig und sollen daher durch eine Knebelverordnung auf Linie gebracht werden: Alle Projekte, die zukünftig noch Gelder aus den Bundestöpfen erhalten wollen, sind nicht nur gezwungen, sich in einer schriftlichen Erklärung zum Grundgesetz zu bekennen, sondern sie müssen sich darüber hinaus verpflichten, nur noch zu solchen Organisationen und Personen Kontakte zu halten, die gleichfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichtet sind. Hierfür sollen die geförderten Projekte selber Verfassungsschutzberichte auswerten. Im Zweifelsfall – etwa im Fall von Kontakten zur Linkspartei oder zur Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) – soll beim Verfassungsschutz nachgefragt werden, ob der jeweilige Kooperationspartner zum demokratischen oder »extremistischen« Flügel dieser Organisationen gehört, riet die Bundesregierung auf Anfrage der Linkspartei.
(erschienen in Ossietzky, 2/2011) weiter … →