Antwort Kleine Anfrage (16/9955): Entschädigung italienischer und griechischer NS-Opfer
Der Kassationsgerichtshof in Rom hat Anfang Juni einige bahnbrechende Entscheidungen zu Entschädigungsklagen von überlebenden Opfern von Wehrmachtsmassakern in Griechenland und Italien getroffen: entgegen der Ansicht der Bundesregierung, gelte bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht die „Staatenimmunität“, die es ansonsten nicht zulässt, dass Staaten von Zivilpersonen auf Schadensersatz verklagt werden können. Die Bundesregierung sollte zu diesen Urteilen Stellung nehmen. weiter …