Antwort Kleine Anfrage (16/9955): Entschädigung italienischer und griechischer NS-Opfer

Der Kassationsgerichtshof in Rom hat Anfang Juni einige bahnbrechende Entscheidungen zu Entschädigungsklagen von überlebenden Opfern von Wehrmachtsmassakern in Griechenland und Italien getroffen: entgegen der Ansicht der Bundesregierung, gelte bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht die „Staatenimmunität“, die es ansonsten nicht zulässt, dass Staaten von Zivilpersonen auf Schadensersatz verklagt werden können. Die Bundesregierung sollte zu diesen Urteilen Stellung nehmen. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/9887): Entschädigung von Opfern der >Aktion Arbeitsscheu Reich<

Weit über zehntausend sogenannte „Asoziale“ wurden von den Nazis in Konzentrationslager verschleppt. 205 (zweihundertfünf) haben als „Entschädigung“ Einmalzahlungen über ca. 2500 Euro erhalten. Die Bundesregierung hält das für eine gelungene Entschädigungspraxis…. und schockiert mit einem Geschichtsbild, das in übelster Weise traditionsbehaftet ist: Ein symbolisches Gedenken an die „asozialen“ Opfer ist nicht geplant – sie können ja bei den ermordeten Homosexuellen oder bei den ermordeten Sinti und Roma trauern. Ja, so ähnlich haben das schon diejenigen gesehen, die die „Aktion Arbeitsscheu Reich“ durchgeführt hatten… weiter …

Artikel: Berlin will nicht zahlen

Bundesregierung verweigert italienischen Zwangsarbeitern Entschädigung

(erschienen in: junge Welt vom 26.06.08)

Italienische Kriegsgefangene, die unter den Nazis Zwangsarbeit leisten mußten, sollen nach dem Willen der Bundesregierung keine Entschädigung erhalten. Dafür will Berlin notfalls vor den Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen in Den Haag ziehen, bekräftigte ein Vertreter des Auswärtigen Amtes am Dienstag auf einer Kuratoriumssitzung der Stiftung »Erinnerung, Verantwortung, Zukunft« in Berlin. Ein jüngst ergangenes Urteil des obersten italienischen Zivilgerichts, nach dem zur Entschädigung von NS-Opfern Vermögen der Bundesrepublik in Italien gepfändet werden darf, werde die Bundesregierung nicht auf sich beruhen lassen. weiter …

Pressemitteilung: Deutschland muss griechische und italienische NS-Opfer entschädigen

Das Urteil des römischen Kassationsgerichtshofs, nach dem griechische NS-Opfer in Italien Entschädigungsansprüche gegen Deutschland durchsetzen können, war überfällig“, sagt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke. „Es hat den Weg freigemacht für die von der PDS und der Partei DIE LINKE seit Langem geforderte Entschädigung der Nazi-Opfer in Griechenland und die zu Zwangsarbeit verschleppten italienischen Militärinternierten.
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Pressemitteilung: Entschädigung für Zwangsarbeiter ist weder Erfolgsgeschichte noch Anlass zum Schlussstrich

Zum Ende der Zwangsarbeiter-Entschädigung erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied des Kuratoriums der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“:

Das Entschädigungsprogramm für ehemalige NS-Zwangsarbeiter ist ausgelaufen – ein Grund zum Feiern ist das nicht. Selbstgefällige Äußerungen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft verbieten sich genauso wie ein Schlussstrich unter die Geschichte des Nationalsozialismus.
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Antwort Schriftliche Frage: Distomo-Entschädigung in Italien

Bekanntlich verweigert die Bundesregierung die Entschädigung für die Opfer des Wehrmachts-Massakers in Distomo (siehe Antwort auf meine Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/1634). Es gibt in Griechenland zwar ein rechtskräftiges Urteil, es wird aber nicht vollstreckt. Die Pfändung deutschen Staatseigentums scheitert am deutschen Einfluss und dem Zurückweichen der griechischen Regierung.

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