Artikel: Zwangsarbeiter gestraft

junge Welt, 13. 12. 2006:
Eine Million Briefe mit Anfragen oder Anträgen lagen ungeöffnet in Postsäcken.
Von Ulla Jelpke.
Bei der Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern hat es schwere Pannen gegeben. Tausende von Schriftstücken blieben jahrelang unbearbeitet. Unmittelbar bevor die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft zum Jahresende die Entschädigungszahlungen einstellt, zeichnet sich ab, daß die Anträge etlicher Zwangsarbeiter erfolglos bleiben. weiter …

Pressemitteilung: Schlamperei bei Zwangsarbeiter-Entschädigung

Hunderttausende von Briefen nicht geöffnet – Opfer des Faschismus werden nun zu Opfern der Bürokratie.

Zur morgen stattfindenden „abschließenden“ Kuratoriumssitzung der „Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ erklärt die Kuratorin und innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Ulla Jelpke:

Etlichen NS-Zwangsarbeitern droht die Entschädigung verweigert zu werden, weil die Bearbeitung ihrer Anträge verzögert worden ist.
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Antwort Kleine Anfragen (16/2422) und (16/2423): Entschädigung der Opfer deutscher NS-Verbrechen abschließend geklärt

In zwei Kleinen Anfragen haben wir die Bundesregierung nach Entschädigung der Opfer der deutschen Kriegsführung und Mißhandlung von (Kriegs-) Gefangenen im Zweiten Weltkrieg gefragt. Zentral geht es dabei um die Italienischen Militärinternierten, die vom Deutschen Reich völkerrechtswidrig als zivile Gefangene behandelt und zu Zwangsarbeit eingesetzt wurden, Entschädigungen für die Opfer von Wehrmachtsmassakern in Italien und Slowenien und weitere Gruppen, die unserer Ansicht nach durch die bisher geleisteten Entschädigszahlungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Mit dem „Gesetz zur Errichtung der Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ und den diversen zwischenstaatlichen Vereinbarungen zur „Wiedergutmachung“ scheint die Bundesregierung diese Fragen als erledigt anzusehen. Für die juristische Aufarbeitung fühlt sie sich nicht verantwortlich – die noch lebenden Täter müssen also keine Befürchtungen haben, „Opfer“ von Strafverfolgung zu werden. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/1955): Überarbeitung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus der Beschäftigung in einem Ghetto

Im Jahre 2002 verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen ein Gesetz, dass ehemaligen Ghettobewohnern den Bezug von Renten ermöglichen sollte. Da aber das Gesetz im Sinne des deutschen Rentenrechts an den Rentenbezug die Voraussetzungen „Freiwilligkeit der Beschäftigung“ und Entgeltbezug knüpfte, ist diese Rente de facto nur für wenige Betroffene erreichbar. Denn zumindest im Bezug auf die „Freiwilligkeit“ kann heute nur noch schwer ein Nachweis erbracht werden. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/1634): Fehlende Entschädigung für griechische NS-Opfer

Zahlreiche Kriegsverbrechen deutscher Wehrmachts-, SS- und Polizeieinheiten sind bis heute weder politisch noch juristisch aufgearbeitet. Dazu gehört auch das Massaker vom 10. Juni 1944 in der griechischen Ortschaft Distomo. Eine SS-Einheit überfiel damals als „Vergeltung“ für einen Partisanenangriff das Dorf und brachte 218 Bewohnerinnen und Bewohner ungeachtet ihres Ge- schlechts und ihres Alters auf bestialische Weise um. Wir wollten von der Bundesregierung wissen, ob die Opfer dieser MAssaker noch Entschädigung erhalten. weiter …

Pressemitteilung: Griechische NS-Opfer endlich entschädigen!

Am 10. Juni 1944 haben SS-Einheiten über 200 Einwohner des griechischen Dorfes Distomo ermordet. Die Überlebenden erhielten bis heute keine Entschädigung, und die Bundesregierung will dieses Verbrechen auch künftig nicht aufarbeiten. Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drs. 16/1478) erklärt die innenpolitische Sprecherin Ulla Jelpke: weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/1491): Fotoausstellung >11000 Kinder<

Seit dem Jahr 2004 versucht die französische Initiative „Söhne und Töchter der jüdischen Deportierten Frankreichs“ um Beate Klarsfeld, eine Ausstellung zur Deportation von mehr als 11 000 jüdischen Kindern, die von Frankreich nach Auschwitz deportiert wurden, in deutschen Bahnhöfen zu zeigen. Bis heute verweigert die Deutsche Bahn AG (DB AG) mit umstrittenen Begründungen die Präsentation der Ausstellung auf deutschen Bahnhöfen. Wir wollten von der Bundesregierung wissen, was sie als Mehrheitseignerin der DB AG unternommen hat, um diese Ausstellung zu ermöglichen. weiter …