„Mit dem ‚Hau-ab-Gesetz‘ wurde den Bundesländern im Sommer 2019, die Möglichkeit eröffnet, bis Mitte 2022 Abschiebungshaft auch in gewöhnlichen Haftanstalten zu vollziehen.
Auf Anfrage erklärt die Bundesregierung nun, dass nach ihrer Kenntnis nur Sachsen-Anhalt plant, von dieser umstrittenen neuen Haftmöglichkeit Gebrauch zu machen. ‚Weitere Länder prüfen, ob sie diese Möglichkeit nutzen wollen‘, ergänzt die Bundesregierung vage. Das zeigt, dass ein entsprechender Bedarf in der Praxis gar nicht besteht“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage. Jelpke weiter: weiter … →