In der Debatte um die Ergänzung des Völkerstrafgesetzbuches begrüßte Ulla Jelpke die Erweiterung der Straftatbestände um das Verbrechen der Aggression. Sie kritisierte allerdings das Hintertürchen, Angriffskriege mit dem Etikett des „humanitären Einsatzes“ straflos zu lassen: „Als humanitäre Intervention, die vorgeblich dem Schutz der Zivilbevölkerung vor drohenden Massakern oder gar Genoziden dient, wird doch heute nahezu jeder Kriegseinsatz bezeichnet“, so Jelpke, die explizit auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Nato gegen Jugoslawien im Jahr 1999 und auf den Libyen-Einsatz verschiedener Nato-Staaten verwies. Auch Täter aus Nato, Deutschland und EU dürften nicht straffrei davonkommen.
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