âAuch wenn das Gesetz die Einbehaltung einer prĂ€ventiven Sicherheitsleistung zur Begleichung eventueller Verfahrenskosten oder Strafen ermöglicht, erscheint dieses Vorgehen der Polizei Ă€uĂerst fragwĂŒrdigâ, erklĂ€rt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die Regelung, FlĂŒchtlinge zur Abgabe von mitgebrachtem Geld oder Wertsachen zu verpflichten, wenn eine bestimmte Summe ĂŒberschritten wird. âSchlieĂlich werden Verfahren wegen unerlaubter Einreise nach Stellung des Asylantrages ohnehin eingestellt. Und Gelder fĂŒr die Begleichung der Kosten einer spĂ€teren Abschiebung einzubeziehen, ist aus meiner Sicht ebenfalls unverhĂ€ltnismĂ€Ăig. Wer Asyl beantragt, nutzt ein Grundrecht. Das darf â auch im Ablehnungsfall â nicht mit Kosten fĂŒr den FlĂŒchtling verbunden seinâ. Ulla Jelpke weiter: weiter … →