Rede im Bundestag: Sprachanforderungen im Ehegattennachzug generell streichen

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf aus dem Bundesrat soll im Bundesvertriebenengesetz eine Härtefallklausel geschaffen werden, nach der beim Nachzug zu anerkannten Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern auf einen Sprachnachweis des Ehegatten verzichtet werde kann. DIE LINKE will auf solche Sprachnachweise generell verzichten. weiter …

Rede im Bundestag: Menschenrechte für alle verwirklichen

Illegalisierte müssen beständig die Aufdeckung ihres illegalen Aufenthalts fürchten, wenn sie mit Behörden in Kontakt kommen. Das hindert sie effektiv an der Wahrnehmung ihrer sozialen Rechte und stellt generell ihren menschenrechtlichen Schutz in Frage. DIE LINKE unterstützt alle Initiativen, die die behördlichen Meldepflichten in diesem Bereich begrenzen wollen. weiter …

Pressemitteilung:Schengen-Reform ist Armutszeugnis für die EU

„Diese Reform, die Flüchtlinge zum Katastrophenfall erklärt, ist ein fatales Signal gegenüber den Mitgliedstaaten mit EU-Außengrenze und ein Armutszeugnis für die EU“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Schengen-Reform, die neue Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen auch im Falle unzureichender Grenzabschottung und interner Flüchtlingsbewegungen ermöglicht. Jelpke weiter: weiter …

Pressemitteilung: Gewalt beim Fußball nicht dramatisieren

„Gewalt beim Fußball sollte nicht zum polizeilichen Ausnahmezustand hochdramatisiert werden. Sie muss vielmehr durch ein enges Zusammenwirken von Vereinen und Faninitiativen zurückgedrängt werden, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Hubschrauberunglück bei einer Polizeiübung gegen Fußballrandale“. (Drs. 17/13213) Jelpke weiter: weiter …

Antwort Kleine Anfrage (17/13636): Ergänzende Informationen zur Asylstatistik im 1. Quartal 2013

Bereinigt um die Fälle von Asylverfahren, die wegen Zuständigkeit eines anderen Dublin-Staates nicht inhaltlich durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden wurden, lag die Gesamtschutzquote für Asylsuchende im 1. Quartal dieses Jahres bei 46,9 Prozent. Damit lag sie deutlich über der vom Bundesamt und vom Bundesministerium des Innern verbreiteten Zahl von 33 Prozent. Besonders im Fall der russischen Asylsuchenden (in der überwiegenden Zahl Tschetschenen) ist die Abweichung eklatant: die veröffentliche Gesamtschutzquote betrug 9,5 Prozent, die „bereinigte“ Gesamtschutzquote aber immerhin 24 Prozent. weiter …