In einer Kleinen Anfrage wollten wir von der Bundesregierung wissen, wie sie die Kooperation mit dem Gaddafi-Regime bei der EU-Flüchtlingsabwehr im Mittelmeer im Rückblick einschätzt. Beschämendes Ergebnis: Weiterhin findet die Bundesregierung kein Wort der Distanzierung oder des Bedauerns für die jahrelange Kooperation mit Libyen. Ganz im Gegenteil: „Auch aus Sicht der Bundesregierung setzt eine effektive Kontrolle von Migrationsströmen die Kooperation mit den Herkunfts- und Transitstaaten voraus.“ Kein Wort zu möglichen Menschenrechtsverletzungen an schutzsuchenden Flüchtlingen in Transitstaaten, kein Wort auch davon, dass die Herkunftsstaaten zugleich auch mögliche Verfolgerstaaten sind. Selbstverständlich garniert die Bundesregierung solche Sätze mit dem Hinweis, solche Kooperationen dienten auch der „Verbesserung des Flüchtlingsschutzes“. Zumindest im Fall Libyens ist dieser Ansatz gründlich in die Hose gegangen, und auch aus anderen bevorzugten Kooperationspartnern der EU bei der Migrationskontrolle – Senegal, Marokko, Ukraine – gibt es immer wieder Berichte über massive Menschenrechtsverletzungen gegenüber Flüchtlingen und die Abschiebung in ihre Herkunftsstaaten. Die fehlende Distanzierung der Bundesregierung von der Kooperation mit Gaddafi bei der Flüchtlingsabwehr ist daher ein deutlicher Hinweis: egal wer nun in den Staaten Nordafrikas an die Macht kommt oder an der Macht bleibt kann sich sicher sein, von der Europäischen Union als Kooperationspartner geschätzt zu werden, wenn es gegen irreguläre Migration geht. weiter … →