Artikel: Nur zwei Drittel von Hartz IV
Bundesregierung gibt zu: Das Asylbewerberleistungsgesetz ist verfassungswidrig. Die Bundesregierung hat bestätigt, daß das Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig ist. In ihrer Antwort auf eine große Anfrage der Linksfraktion führt sie aus, daß die Berechnung der Grundsicherung bislang »auf der Grundlage von Kostenschätzungen« erfolgt. Dies entspreche aber »nicht den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts« zur Ermittlung der Hartz-IV-Regelsätze vom Februar dieses Jahres. (jW, 18. 11. 2010) weiter …