Grundrecht auf Versammlungsfreiheit muss auch in der Krise gelten
âDas Infektionsschutzgesetz darf nicht zur gĂ€nzlichen Aushebelung der Grundrechte wie des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit missbraucht werden. Auch in der Corona-Krise muss es möglich sein, unter Beachtung von Vorgaben zum Gesundheitsschutz gemeinschaftliche Proteste durchzufĂŒhrenâ, erklĂ€rt Ulla Jelpke, die innenpolitische Sprecherin der… weiter …