Antwort Kleine Anfrage (17/8357): Asylrechtlicher Umgang mit homosexuellen Flüchtlingen und der Einschränkung der sexuellen Vielfalt
Weiterhin haben Menschen, die wegen ihrer Homosexualität in ihren Herkunftsstaaten Verfolgung und Repressalien zu befürchten haben, große Schwierigkeiten in Deutschland Schutz zu erhalten. Durch die EU-Richtlinien zum Flüchtlingsschutz sind einige rechtliche Hürden (wie der Nachweis einer „Unentrinnbarkeit“ der Homosexualität) weggefallen. Aber weiterhin müssen die Betroffenen nachweisen, dass ihnen tatsächlich Verfolgung droht und es ihnen nicht möglich ist, ihre sexuelle Identität „im Verborgenen“ zu leben. Diese Anforderung halten wir weiterhin für unzumutbar. weiter …