Antwort Kleine Anfrage (17/8095): Aufbau von Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Flughafenverfahren auf dem Flughafen Berlin Brandenburg International
Wenn Asylsuchende mit dem Flugzeug versuchen in die Bundesrepublik einzureisen, gilt für sie ein Schnellverfahren am Flughafen. Ihnen wird formal die Einreise nach Deutschland verweigert, untergebracht sind sie in speziellen Einrichtungen im Transitbereich des Flughafens. Auch im neuen Berlin-Brandenburger Flughafen Willy Brandt sollen solche Unterkünfte gebaut werden, die dann zugleich als Abschiebehafteinrichtung dienen werden. In Einzelfällen bleiben dabei Menschen monatelang im Transit. Die Bundesregierung räumt in ihrer Antwort ein, dass sie Druck auf das Land Brandenburg ausgeübt hat, um es zum Bau der benötigten Einrichtungen am BBI zu bewegen. Grund ist der Wille der Bundesregierung, das Flughafenasylverfahren auf EU-Ebene zum Standard zu machen – eine Vorlage der EU-Kommission zur Harmonisierung der Asylverfahren in der EU hatte vorgesehen, dieses Verfahren nicht mehr zuzulassen. Auf den Bau des Transitgewahrsams zu verzichten hätte die Verhandlungsposition der Bundesregierung geschwächt. weiter …