Die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch fĂŒr GeflĂŒchtete!
âDie Abschiebebehörden haben jahrelang rechtswidrig die Unverletzlichkeit der Wohnung von GeflĂŒchteten verletzt, indem sie ohne richterliche ErmĂ€chtigung in deren Wohnungen eindrangen, um sie abschieben zu können. Damit muss jetzt endlich Schluss sein. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht, das selbstverstĂ€ndlich auch fĂŒr GeflĂŒchtete giltâ, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zu Wohnungsdurchsuchungen im Zusammenhang mit Abschiebungen. Jelpke weiter: weiter …