Unter dem Vorwand, insgesamt elf EU-Richtlinien in das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht zu überführen, sollen im nun vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Zuwanderungsgesetzes tatsächlich zahlreiche Verschärfungen vorgenommen worden: der Ehegattennachzug wird erschwert, ausländische Studierende erhalten nur noch kürzere Aufenthaltserlaubnisse und eine stärkere Kontrolle durch die Ausländerbehörden, die Abschiebehaft wird ausgeweitet, die Ausweisungstatbestände (rechtswidrig) ausgeweitet. Die Liste ließe sich fortsetzen. In der Logik des Bundesministers des Innern handelt es sich um ein „Gesetz zur Verbesserung der Integration“ – mit anderen Worten: wer nicht nutzt und wer nicht spurt, wird rausgeschafft.
Im Mittelpunkt der Diskussion der vergangenen Monate stand aber in erster Linie das Bleiberecht für Menschen, die sich schon lange mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung in Deutschland aufhalten. Seit Beginn unserer Zeit im Bundestag haben wir uns für ein weit gefasstes und leicht zugängliches Bleiberecht stark gemacht, wenn auch bisher ohne Erfolg. Diese Auseinandersetzung wollen wir im beiliegenden Reader dokumentieren: mit Anträgen, Kleinen Anfragen, Reden, Artikeln und Pressemitteilungen.
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