Rede im Bundestag: Keine neokoloniale Siegerjustiz im Völkerstrafrecht!
In der Debatte um die ErgĂ€nzung des Völkerstrafgesetzbuches begrĂŒĂte Ulla Jelpke die Erweiterung der StraftatbestĂ€nde um das Verbrechen der Aggression. Sie kritisierte allerdings das HintertĂŒrchen, Angriffskriege mit dem Etikett des „humanitĂ€ren Einsatzes“ straflos zu lassen: „Als humanitĂ€re Intervention, die vorgeblich dem Schutz der Zivilbevölkerung vor drohenden Massakern oder gar Genoziden dient, wird doch heute nahezu jeder Kriegseinsatz bezeichnet“, so Jelpke, die explizit auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Nato gegen Jugoslawien im Jahr 1999 und auf den Libyen-Einsatz verschiedener Nato-Staaten verwies. Auch TĂ€ter aus Nato, Deutschland und EU dĂŒrften nicht straffrei davonkommen.