Geordnete-Rückkehr-Gesetz: Bundesregierung verweigert Antwort zur Zustimmungspflicht des Bundesrates!
„Die Bundesregierung weigert sich, auf parlamentarische Anfrage mitzuteilen, wer die mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz verbundenen Mehrkosten übernehmen wird. Das ist inakzeptabel, denn es liegt auf der Hand, dass die Bundesländer die Mehrausgaben für eine verlängerte verpflichtende Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und für besondere Schutzmaßnahmen für Frauen und schutzbedürftige Personen werden tragen müssen. Das führt dazu, dass dieses Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig wird. Das will die Bundesregierung aber offenbar um jeden Preis verhindern“, erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestages, zu der Antwort der Bundesregierung auf ihre Schriftliche Frage, ob aus dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz Mehrkosten für die Bundesländer folgen. weiter …