TOP 6 der 164. Sitzung des 18. Deutschen Bundestages – Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten Drucksache 18/8039
Vor der Einstufung eines Landes als sicher muss umfassend anhand unabhängiger Quellen geprüft werden, ob die Menschenrechte und die rechtsstaatlichen Prinzipien dort eingehalten werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht 1996 ganz klar vorgeschrieben. Doch diese höchstrichterlichen Vorgaben werden von der Bundesregierung überhaupt nicht eingehalten; sie werden sogar eiskalt ignoriert. Dabei geht aus zahlreichen solcher Quellen hervor: Algerien, Marokko und Tunesien sind für viele Menschen nicht sicher. weiter … →