Beschleunigte Asylverfahren sind menschenrechtswidriger Flop
„Die Neuregelung beschleunigter Asylverfahren ist nichts anderes als eine schikanöse Luftnummer. Solche Verfahren nach §30a Asylgesetz wurden der Öffentlichkeit als ‚Kernpunkt des Asylpakets II‘ verkauft. Vor allem die Asylgesuche von Menschen aus angeblich sicheren Herkunftsstaaten sollen demnach innerhalb einer Woche vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschieden werden. Zum Glück sind im Moment nicht einmal 1% der stattfindenden Verfahren beschleunigte Verfahren. Die Verfahren werden im Moment an vier Standorten im CSU geführten Bayern durchgeführt. Die Erfahrungen dort zeigen die ganze Misere dieser Regelung: Nur in etwa 40 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen innerhalb der vorgegebenen 10 Kalendertage getroffen. Die gesetzlichen Vorgaben werden also eindeutig verfehlt. Was bleibt ist die menschenrechtswidrige Schikane und abschreckende Behandlung von Schutzsuchenden in so genannten Transitzentren“, kommentiert die Innenpolitikerin der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drs. 19/185). Jelpke weiter: weiter …