Bundesrat muss Zustimmungspflichtigkeit des Hau-ab-Gesetzes beschließen!
„Auf meine Anfrage verweigert die Bundesregierung eine Auskunft dazu, inwieweit das Bundesjustizministerium noch einmal geprüft hat, ob das so genannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz einer Zustimmung durch den Bundesrat bedarf. Das lässt vermuten, dass es eine solche Prüfung nicht gegeben hat, was aber ein Verstoß gegen die eigenen Regeln zur Gesetzgebung wäre. Offenkundig will die Bundesregierung mit Blick auf die morgige Abstimmung im Bundesrat leugnen, was offenkundig ist: Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates, weil es mit erheblichen Mehrausgaben für die Bundesländer verbunden ist“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Mündliche Frage. Jelpke weiter: weiter …