BAMF muss syrischen Kriegsverweigerern Flüchtlingsschutz gewähren
„Der Europäische Gerichtshof hat dem BAMF heute eine klare Vorgabe gemacht: Wehrpflichtige, die sich durch Flucht Kriegsverbrechen und menschenrechtswidrigen Militäreinsätzen entziehen, sind Flüchtlinge, die einen internationalen Schutzstatus erhalten müssen. Indem das BAMF diesen Menschen in der Vergangenheit nur subsidiären Schutz gewährte, wurde ihnen ein Rechtsanspruch auf Familiennachzug versagt. Das war eine unerträgliche Fehlentscheidung, die jetzt schnellstmöglich korrigiert werden muss“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, mit Bezug auf das heute ergangene Urteil des EuGH in der Rechtssache C-238/19. Jelpke weiter: weiter …