Bund muss psychosoziale Behandlung traumatisierter Flüchtlinge sicherstellen
„Die Bundesregierung darf sich nicht bei der psychosozialen Behandlung traumatisierter Flüchtlinge aus der Verantwortung stehlen. Deutschland ist hierzu auch aufgrund einer EU-Richtlinie rechtlich verpflichtet. Wenn EU-Fördermittel nicht ausreichen und Therapiekosten durch Krankenkassen in der Praxis nicht übernommen werden, ist der Bund in der Pflicht, finanziell und durch rechtliche Regelungen zu helfen“, erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der LINKEN, zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN „Psychosoziale Betreuung und Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen“ (BT-Drs. 18/4622). Ulla Jelpke weiter: weiter …