Europäischer Gerichtshof bestätigt Menschenrechtszynismus im Asylrecht
„Der Europäische Gerichtshof befand heute, dass sich die EU Mitgliedstaaten nicht zu scheren brauchen, wenn die Opfer schwerster Menschenrechtsverletzungen hilfesuchend an ihre Türen klopfen. Das Gericht hat sich leider nicht getraut, die Mitgliedstaaten der EU dazu zu verpflichten, die Menschenrechte ernst zu nehmen und offenkundig Schutzbedürftigen eine sichere Einreise zu ermöglichen“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. die EuGH Entscheidung zum humanitären Visa. Der Gerichtshof entschied, dass keine Verpflichtung für EU Staaten bestünde, humanitäre Visa zu erteilen und somit einen Asylantrag innerhalb der EU zuzulassen. Jelpke weiter: weiter …