Anerkannte Flüchtlinge haben ein Recht auf Freizügigkeit
„Forderungen nach einer Residenzpflicht für anerkannte Flüchtlinge sind nicht nur plump populistisch, sondern auch unvereinbar mit geltendem Recht: Die Freizügigkeit von Schutzsuchenden ist im Europa- und Völkerrecht fest verankert. Nach ihrer Anerkennung haben Flüchtlinge das Recht, ihr Leben selbstbestimmt in… weiter …