Bundesregierung darf ihre Augen vor Missständen in türkischen Konsulaten nicht verschließen
„Die Bundesregierung darf sich nicht einfach unter Verweis auf die Länderzuständigkeit bei Einbürgerungsverfahren aus der Verantwortung stehlen. Denn nicht die Länder sondern nur der Bund kann bezüglich eingezogener Pässe von einbürgerungswilligen Türken durch die Konsulate bei der türkischen Regierung vorstellig… weiter …