Nach Angaben des Bundespolizeichefs Dr. Dieter Romann wurden im vergangenen Jahr 57.000 Ausländer beim Versuch der unerlaubten Einreise festgestellt. Die von uns erfragen Zahlen zeigen: wenig überraschend waren das in erster Linie Menschen aus Syrien, Eritrea, Somalia und Afghanistan, die in Deutschland Schutz suchen und in den meisten Fällen auch bekommen. Es gibt also kein Problem mit kriminellen Grenzübertritten, sondern mit der Kriminalisierung von Flüchtlingen. Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention dürfen Asylsuchende nicht wegen eines flüchtlingstypischen Verhaltens – hier dem unerlaubten Grenzübertritt – strafrechtlich verfolgt werden. Die entsprechenden Anzeigen werden daher auch regelmäßig zurückgenommen – zugleich ist sich der Bundespolizeipräsident nicht zu schade, mit diesen Zahlen Schlagzeilen zu schinden. Mehr zu der Anfrage hier … weiter … →