Asylrecht ist ein Menschenrecht und kein Gastrecht
„Wer das Asylrecht als Gastrecht verunglimpft, stellt sich selbst ein menschliches wie auch juristisches Armutszeugnis aus. Überhaupt nur über die Sanktion der Abschiebung von anerkannten Flüchtlingen aufgrund von Bagatelldelikten nachzudenken, ist menschenverachtender Irrsinn. Es ist Aufgabe des Strafrechts und nicht des Aufenthaltsrechts, Dokumentenhandel zu sanktionieren. Meint Herr Schuster im Ernst, dass die Abschiebung in Tod, Folter und Verfolgung eine angemessene Bestrafung für Dokumentenhandel ist?“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke die Äußerungen des CDU-Innenpolitikers Armin Schuster zu angeblichen Passverkäufen durch anerkannte Flüchtlinge. Jelpke weiter: