Recht auf Familienleben muss wieder für alle Flüchtlinge gelten

„Schon die Kontingentierung des Menschenrechts auf Familienleben war grundrechtswidrig und empörend. Doch in der Praxis wurde nicht einmal die die vereinbarte Minimalzahl von Familienzusammenführungen erreicht. Das Mindeste wäre die unkomplizierte Übertragung der Visa, die im vergangenen Jahr aufgrund der schleppenden bürokratischen Bearbeitung nicht ausgeschöpft werden konnten, auf 2019“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine Mündliche Frage zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Daraus geht hervor, dass in den ersten fünf Monaten Seit August 2018 lediglich 2.612 Visa ausgestellt wurden, das vorgesehene Kontingent also nur zu gut 50 Prozent ausgeschöpft wurde. Jelpke weiter: weiter …