Entzug der Gemeinnützigkeit für VVN-BdA rechtswidrig
„Die Entscheidung des Berliner Finanzamts, dem Bundesverband der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit zu entziehen, war rechtswidrig. Das bestätigt jetzt indirekt auch die Bundesregierung – aber ohne irgendwelche Konsequenzen ziehen zu wollen. Doch wo Nazis morden, darf es nicht hingenommen werden, dass Antifaschisten ausgerechnet von staatlichen Behörden drangsaliert werden“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Gemeinnützigkeit politisch aktiver demokratischer Vereinigungen. Jelpke weiter:
weiter …